Abnahme

Sicherheit durch die regelmäßig durchgeführte Überprüfung gemäß UVV nach VBG 14 oder TÜV-Abnahme mit Eintragung der Änderungen im KFZ-Brief oder . . .
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Wir übernehmen für Sie die Aufgaben aus den behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.